Die Behandlungspflege bezeichnet die Pflegeleistungen, die jeder auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen kann. Unter diese Leistungen fallen beispielsweise die Wundversorgung, Verbandswechsel, Dekubitusbehandlung, Blutdruckmessung oder Medikamentengabe. Der Arzt entscheidet über die Leistungen und stellt ein Rezept aus. Die Kosten dafür werden nach vorheriger Genehmigung in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Die entsprechenden Behandlungspflegeleistungen werden von einem Pflegedienst im häuslichen Umfeld durchgeführt, da für diese Arbeit eine medizinische Ausbildung notwendig ist. Pflegende Angehörige dürfen diese Tätigkeiten demnach nicht durchführen.
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