Private Pflegepersonen, die ein Familienmitglied pflegen, haben Anspruch auf Ersatzpflege, oder auch Verhinderungspflege, und zwar bis zu sechs Wochen oder 42 Tage im Jahr. Anlässe können hier sein: Fortbildungen im Beruf, Arzttermine, Sportkurse oder anderweitige Termine, an denen der Familienangehörige die Pflege nicht wie sonst übernehmen kann.
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