Bei einem anerkannten Pflegegrad werden die Kosten durch Zuschüsse der Pflegekasse unterstützt:

  • Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 € benutzt werden.
  • Bei Pflegegrad 2 werden 770 € bezuschusst.
  • Bei Pflegegrad 3 werden 1.262 € bezuschusst.
  • Bei Pflegegrad 4 werden 1.775 € bezuschusst.
  • Bei Pflegegrad 5 werden 2.005 € bezuschusst.


Seit 2022 gibt es eine Entlastung der Pflegekosten: Wenn eine Person einen Monat im Heim lebt, werden 5 % seines Eigenanteils von den Pflegekassen übernommen. Ab 12 Monaten sind es 25 %, ab 24 Monaten 45 % und ab 36 Monaten 70 %. 

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