„Pflegegeld: Was Ihnen wirklich zusteht und wie Sie es erhalten“
Pflegegeld: Was Ihnen wirklich zusteht und wie Sie es erhalten
Gemäß dem deutschen Bundesgesundheitsministerium unterstützt das Pflegegeld Pflegebedürftige, die von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden. Anträge auf diese finanzielle Unterstützung können bei der lokalen Kranken- oder Pflegekasse gestellt werden, aber es gibt bestimmte „Pflegegrad Voraussetzungen“ und Kriterien, die erfüllt sein müssen. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen darüber, was Pflegegeld gerade in Deutschland ist, wem es zusteht und wie viel Sie erwarten können. Die Informationen stammen von Merkur.de.
Wer ist berechtigt, Pflegegeld zu erhalten?
Sobald die eigenständige Pflege und Selbstpflege der Person nicht mehr möglich ist und die Pflege zu Hause – von Familienmitgliedern, Freunden oder ehrenamtlichen -, erfolgt, kann Pflegegeld beantragt werden. In der Regel muss ein medizinisches Gutachten eingeholt werden, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Der Anspruch auf Pflegegeld beginnt ab dem Pflegegrad 2 und ist zeitlich nicht begrenzt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie viel Pflegegeld steht Ihnen zu?
Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Derzeit liegen die Beträge für häusliche Pflege durch Angehörige zwischen 332 Euro (Pflegegrad 2) und 947 Euro monatlich (Pflegegrad 5). Es ist geplant, die Höhe des Pflegegeldes zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent und anschließend alle drei Jahre entsprechend der Preisentwicklung zu erhöhen.
Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen
Sachleistungen beziehen sich auf spezifische Dienstleistungen oder Pflegeprodukte, die direkt an den Pflegedienstleister gezahlt werden. Wird weniger als die bewilligte Summe ausgegeben, kann der übrige Betrag als Pflegegeld auf das Konto des Empfängers überwiesen werden.
Häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegende Angehörige wird oft die Dankbarkeit in Form des weitergereichten Pflegegeldes gezeigt. Dieses Geld wird nicht auf das Einkommen des pflegenden Angehörigen angerechnet. Dementsprechend müssen sie keine Kürzungen des Bürgergelds oder Ähnliches befürchten.
Pflichtberatung: eine Maßnahme zur Sicherstellung der Qualität der Pflege zu Hause
Um die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten und die pflegenden Angehörigen regelmäßig zu beraten, sind Pflichtberatungen erforderlich. Diese finden bei Pflegegraden 2 und 3 einmal pro Halbjahr und bei den Pflegegraden 4 und 5 einmal pro Vierteljahr statt. Beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der Pflichtberatung zu einer Kürzung oder sogar kompletten Streichung des Pflegegeldes führen kann.
Weitere Informationen
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: Pflegegeld: Was Ihnen wirklich zusteht und wie Sie es erhalten